|
|
ovb-baufinanzierung.de
| |
Viele
Begriffe im Baufinanzierungs-Bereich erklären sich von selbst, andere sind
erklärungsbedürftig. Darum haben wir Ihnen ein Baufinanzierungs-Lexikon
zusammen gestellt, das Ihnen die wichtigsten Bedeutungen erläutert. A-B-C-D-E-F-G-H-I-J-K-L-M-N-O-P-Q-R-S-T-U-V-W-X-Y-Z |
- Zins
▼
Das für die Überlassung des Darlehens vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber
zu entrichtende Entgelt. Üblicherweise wird diese als Prozentsatz vom Nominalbetrag
des Darlehens angegeben. Dem sogenannten Nominalzinssatz. -
Zinsanpassung
▼
Höhe der durch den Darlehensnehmer zu zahlenden Zinsen für ein Darlehen. -
Zinsbelastung
▼
Siehe Umschuldung. -
Zinsbindung
▼
Siehe Zinsfestschreibungszeit. - Zinsbindungsfrist
▼
Siehe Zinsfestschreibungszeit. - Zinscap
▼
Siehe Cap. - Zinsfestschreibung▼
Siehe Zinsfestschreibungszeit. - Zinsfestschreibungszeit
▼
Zeitraum, in dem der Nominalzinssatz des Darlehens fest zwischen Darlehensnehmer
und Darlehensgeber vereinbart ist. Kreditinstitute bieten unterschiedliche Zinsfestschreibungszeiten.
Üblich im Kosumetenkreditbereich sind 12,24,36,48,60 und 72 Monate und im Baufinanzierungsbereich
5, 8, 10, 12, 15 oder 20 Jahre. Länge oder kürzere Zinsfestschreibungszeiten sind
im Einzelfall möglich. - Zusatzsicherheiten
▼
Zusatzsicherheiten sind Sicherheiten, die verlangt werden, wenn z.B. die Beleihungsgrenzen
überschritten sind oder die Bonität nicht ausreicht. Zu den gebräuchlichsten gehören
Zusatzobjekte, Bürgschaften von Banken, vom Arbeitgeber, Mitverpflichtungen von
Verwandten, die Abtretung von Ansprüchen aus Kapital- und Risikolebensversicherungen
oder aus Bausparverträgen sowie die Verpfändung von Bankguthaben und Wertpapieren. -
Zwangsversteigerung
▼
Zwangsvollstreckung mit dem Ziel, den Gläubiger aus dem Erlös der Immobilie zu
befriedigen. Die Immobilie wird dem Eigentümer entzogen. -
Zwangsverwaltung
▼
Zwangsvollstreckung mit dem Ziel, den Gläubiger aus den laufenden Erträgen des
Grundstücks (Miete, Pacht) zu befriedigen. Der Schuldner bleibt Eigentümer des
Grundstücks. - Zwangsvollstreckung
▼
Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche durch staatliche Zwangsmaßnahmen in das
Vermögen des Schuldners. Die Zwangsvollstreckung kann im Wege der Zwangsversteigerung
oder der Zwangsverwaltung erfolgen. - Zweckerklärung
▼
Vereinbarung zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber, durch die eine Verbindung
zwischen der Darlehensforderung und des als Sicherheit eingetragenen Grundpfandrechts
hergestellt wird. - Zwischenfinanzierung
▼
Dient zur Überbrückung eines kurzfristigen Kreditbedarfs bis zur Auszahlung der
langfristigen Finanzierungsmittel, weil sie in der Bauphase nicht immer so schnell
zur Verfugung gestellt werden, wie es z. B. zur Begleichung der in kurzen Abstanden
anfallenden Handwerkerrechnungen erforderlich ist. -
| |
|